EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsgarantie. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im

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Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Verheiratete und die direkten Abkömmlinge - Kinder aus der Ehe und Adoptivkinder, Abkömmlinge – rechtlich abgesichert sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen

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